Entschädigung bei Flugverspätung: Letzte Woche war es für mich wieder einmal so weit. Dienstreise nach Tschechien. Rückflug von Dresden. Ich komme rechtzeitig um 18 Uhr am Flughafen an, um meinen Flug um 19.15 Uhr anzutreten. – Plötzlich muss ich auf der Anzeigentafel lesen: “Flug annulliert” Wie bitte?! Warum? Mir hat niemand Bescheid gesagt. Aber was kann ich tun? Wie kann ich mich wehren? Steht mir eine Entschädigung zu? In meinem Artikel zeige ich dir, dass eine Flugverspätung oder -Annullierung nicht immer schlecht sein muss. Hinweis: In diesem Artikel empfehlen wir immer wieder den Dienstleiter Flightright* um eine Entschädigung bei Flugverspätung oder-Ausfall zu erwirken. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir dies aus Überzeugung tun und nicht dafür bezahlt werden.
Flug gestrichen: Flugausfall und -Annullierungen
Mein Weg führte natürlich sofort zum Service-Schalter. Dort wurde mir erklärt, dass der Flug aus “operativen Gründen” storniert wurde. Ich wurde also auf eine andere Maschine umgebucht – allerdings startete die erst Stunden später. “Operative Gründe” – ja ne, ist klar… Der Verdacht drängt sich auf, dass manche Airlines bei geringer Auslastung schon einmal den einen oder anderen Flug ausfallen lassen. Ist schließlich günstiger, als die Maschine mit nur zehn Leuten fliegen zu lassen. Leidtragender ist der Kunde, dessen Reiseplanung durcheinander gebracht wird.
Flug verspätet: bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugverspätung
Was viele allerdings nicht wissen – eine Flugverspätung kann auch ihr Gutes haben! Laut EU-Fluggastrechtstehen jedem Passagier bei Verspätungen und Annullierungen je nach Streckenlänge 250 / 400 / 600 Euro zu (Stand Oktober 2020). Zumindest wenn keine höhere Gewalt Grund für die Verspätung ist – also Ereignisse, die die Airline nicht zu verantworten hat, wie z.B. Unwetter und die Verspätung am Endziel mehr als 3 Stunden beträgt. Die Höhe der Entschädigungszahlung ist dabei abhängig von der Streckenlänge des Flugs, also zum Beispiel 250 Euro auf einer Kurzstrecke innerhalb Europas. Außerdem gelten diese Regeln nur für die EU. Das heißt dein Flug muss entweder in der EU starten oder landen oder mit einer EU-Airline durchgeführt werden.
Bei Flugausfall weichen die Regeln leicht ab: Neben der Erstattung des Ticketpreises (sofern man nicht auf einen Alternativflug umgebucht wurde) kann man eine Entschädigung nur dann geltend machen, wenn man weniger als 14 Tage vor geplantem Abflug über die Annullierung informiert wurde. Auch hier sind die Entschädigungssummen abhängig von der Flugstreckenlänge und reichen in der Regel von 250 bis zu 600 Euro (Stand Oktober 2020).
Doch wie kann ich diesen Schadensersatz geltend machen? Die nahelegende Methode ist, sich direkt an die jeweilige Airline zu wenden. Vorlagen dazu findest du zum Beispiel hier. Wichtig ist, hier immer eine Frist zu setzen, bis wann man eine Antwort bzw. Entschädigung erwartet. Gut zu wissen: Bereits ab zwei Stunden Verspätung muss die Airline dich verpflegen – also Getränke und Essen bzw. Gutscheine dafür austeilen.
Entschädigung bei Flugverspätung einklagen mit flightright.de
Die weniger aufwendige und – nach eigenen Erfahrungen auch deutlich erfolgsversprechendere Alternative – ist die Beauftragung eines “Online-Anwalts”. Wir persönlich haben mehrfach gute Erfahrungen mit dem Anbieter Flightright* gemacht. Zwar verlangt Flightright im Erfolgsfall eine üppige Provision (i.d.R. 20 – 30 % zzgl. MwSt., Stand Oktober 2020), aber gleichzeitig übernimmt Flightright auch das Risiko. Das heißt selbst wenn dein Fall vor Gericht verlieren würde, entstünden dir keine Kosten. Wir können euch Flightright* daher absolut empfehlen. Neben der Risikominimierung ist die Zeitersparnis nämlich ein enormer Vorteil: Du kannst deine Beschwerde wirklich in weniger als 5 Minuten einfach über ein Formular auf der Website einreichen. Im Anschluss bekommst du direkt eine Rückmeldung, wie aussichtsreich dein Fall ist, d.h. ob Flightright die Möglichkeit einer Entschädigung sieht und den Fall annimmt oder nicht.
Zudem sind die Erfolgsaussichten mit Flightright* oft besser als wenn du dich selbst an die Airline wendest. Ein Beispeil: Ich wollte im letzten Jahr (wieder aufgrund einer verspäteten Dienstreise – diesmal Czech Airlines) das erste Mal nicht auf die Dienste von Flightright* zurückgreifen um mir die Provision zu sparen. Also habe ich mir die Mühe gemacht, ein Anschreiben in Englisch zu formulieren, die Anschrift der Airline herausgefunden und schließlich einen Brief als Einschreiben an die Airline gesendet. Leider erfolglos: Trotz Androhung rechtliche Schritte einzuleiten, wurde der Schadensersatzanspruch ohne die Angabe von weiteren Gründen per Email abgelehnt. Als ich anschließend den Anspruch über Flightright* geltend gemacht habe, hat es keine 2 Monate gedauert und ich hatte die ca. 175 Euro (also 250 Euro abzüglich Provision und Mehrwertsteuer) auf dem Konto. Ganz ohne einen Finger krumm zu machen. Im Laufe der Jahre habe ich so bereits über 1.000 Euro auf diese einfache Weise zurückbekommen. Und wenn man ehrlich ist, entschädigt das meistens schon für eine 3-Stündige Wartezeit :).
Mein Fazit zum besten Vorgehen bei Flugverspätung bzw. Flugausfall
Meine Erfahrungen bei diversen Flugverspätungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass sich der Kundenservice der Airlines häufig erst nach Wochen zurück meldet und sich dann oft “dumm stellt” und Ansprüche, die gesetzlich eindeutig geregelt sind, einfach abweist (schau dir z.B. unsere mega schlechten Erfahrungen mit Air Seychelles an…). Mit einer einzigen Email war es bei mir noch nie getan.Nur einmal haben wir nach zig Emails ohne Flightright* eine Entschädigung selbst durchgeboxt. Um Zeit und Nerven zu sparen, werden wir wohl auch in Zukunft immer direkt den Dienstleister nutzen. Im aktuellen Fall habe ich mich übrigens auch bereits wieder an Flightright gewendet und ich bin mir sicher, dass ich auch diesmal nicht enttäuscht werde.
Wie sind deine Erfahrungen mit Entschädigungen bei Flugverspätung? Hinterlasse uns gerne einen Kommentar mit deinen Tipps!
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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Auch meine Erfahrung ist, dass die Airlines auf online angemeldete Ersatzansprüche in keiner Weise reagieren. Schon das Auffinden und Ausfüllen einer Web-Seite, auf der man seine Ansprüche geltend machen kann, bereitet sehr viel Mühe.
Anders bei fligtright: ein klarer Prozess führt den Kunden durch die Web-Seiten, auf denen er seine Eingaben machen kann und das Ergebnis wird auch gleich präsentiert. Nur die Unterschrift per Computer-Maus war etwas mühsehlig – wenn man halt kein Tablet benutzt ;-))
Großes Lob an flightrigth! Die Kosten für den Service empfinde ich nicht als zu hoch für den eingesparten Ärger.
Hallo Klaus!
Danke für deinen Kommentar!
Es freut mich, dass du ähnlich gute Erfahrungen mit flightright machen konntest und bzgl. Kosten-Nutzen geb ich dir auf jeden Fall recht 🙂
Beste Grüße
Peter
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit https://www.claimflights.de gemacht. Und wer sich darüber beschwert, das die Portale eine hohe Gebühr nehmen, sollte an das Sprichwort: “Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach” denken. Mir sind 70% einer Summe X lieber, als 100% von Null